Zu Ihren Aufgaben gehört die Leitung des Bereichs Kindes- und Erwachsenenschutzdienst. Sie sind verantwortlich für die gesetzeskonforme, einheitliche und termingerechte Erbringung der Leistungen. Zudem treiben Sie die Weiterentwicklung der Struktur und Organisation des Bereichs Kindes- und Erwachsenenschutz voran. In Ihrer Rolle arbeiten Sie eng mit den fachlich vorgesetzten Behörden, den Trägergemeinden sowie den externen Fachstellen und Institutionen zusammen, um eine optimale Unterstützung und Sicherheit für die Betroffenen sicherzustellen.
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