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Darf ich meinen Hund mit an den Arbeitsplatz nehmen?

Veröffentlicht am 22.02.2024 von Marcel Penn, Marketing- & Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
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Die Frage nach der Möglichkeit, ein Haustier mit an den Arbeitsplatz zu nehmen, wird immer wieder gestellt. Vor allem Hunde sind für die Begleitung zur Arbeit geeignet. Es müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, ein grundsätzliches Verbot auszusprechen. Allerdings müssen die Interessen der anderen Mitarbeiter und die anfallenden Arbeitsaufgaben Berücksichtigung finden.
Wenn der Hund nicht allein zu Hause bleiben kann

Viele Hundebesitzer machen sich Gedanken darüber, wo sie ihr Tier während der Arbeitszeit lassen sollen. Nicht alle Hunde können über mehrere Stunden am Tag allein zu Hause bleiben. Vor allem bei sehr jungen und älteren Tieren kann das ein Problem sein. Es gibt auch Hundebesitzer, die sich in der Gesellschaft ihrer Tiere besonders wohlfühlen. Oder sie möchten einfach ihr Recht wahrnehmen, sich von dem Tier begleiten zu lassen.

Wenn Sie einen Hund haben und ihn gern mit zur Arbeit bringen würden, ist es für Sie wichtig zu wissen, dass es kein generelles Verbot gibt, das Tier mitzunehmen. Sollte der Arbeitgeber dies sagen, können Sie es zurückweisen. Allerdings hat er das Recht, den Hund am Arbeitsplatz aus triftigen Gründen zu untersagen. Wenn der Arbeitgeber ein Verbot ausspricht, muss er es zwingend begründen.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgaben müssen geeignet sein

Die wesentliche Grundvoraussetzung für die Mitnahme eines Hundes zum Arbeitsplatz ist, dass dieser
für den Aufenthalt eines Tieres geeignet ist. In der Regel ist dies ein Büro oder ein Arbeitsplatz im Freien. Es muss sichergestellt sein, dass die Betreuung des Hundes während der Arbeitszeit nicht mit den Arbeitsaufgaben kollidiert.

Somit muss der Hund gut erzogen in der Lage sein, sich vollkommen unauffällig zu verhalten. In einem Büro mit Publikumsverkehr geht es nicht, dass der Hund jeden neuen Besucher anbellt. Ausserdem ist darauf zu achten, dass der Hund nicht mit den Besuchern in Kontakt kommt. Dies könnte bei grösseren Hunden zu Schwierigkeiten führen.

Allergien und Hygiene sprechen gegen die Mitnahme eines Tieres

Selbstverständlich dürften die Vorschriften bezüglich der Hygiene der Mitnahme des Hundes an den Arbeitsplatz nicht entgegenstehen. Gleiches gilt, wenn ein Kollege oder eine Kollegin unter einer Tierhaarallergie leidet. Aus diesem Grund können auch Schwierigkeiten auftreten, wenn Besucher unter einer solchen Allergie leiden.

In der Regel wird der Chef den Hund in Büros mit Publikumsverkehr nicht gestatten. Ein Grund ist auch, dass der Hund Ruhe und einen festen Platz im Büro benötigt. Handelt es sich um ein Grossraumbüro oder ist es grundsätzlich nicht gross genug, muss auf die Mitnahme des Hundes verzichtet werden.

Keine Gleichstellung bei der Mitnahme von Tieren an den Arbeitsplatz

Mit der entsprechenden Begründung ist es dem Chef erlaubt, einem Mitarbeiter die Mitnahme des Hundes an den Arbeitsplatz zu gestatten, dem anderen aber nicht. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn an verschiedenen Arbeitsplätzen unterschiedliche Hygienevorschriften einzuhalten sind. So ist es beispielsweise möglich, in einem Büro einen Hund mitzunehmen, bei der Arbeit in einer Kantine aber nicht.

Der Chef kann auch unter den Hunden Unterschiede machen: Ein grösseres, sehr unruhiges Tier bekäme die Erlaubnis vermutlich nicht. Dieser würde den Arbeitsablauf eher stören als ein kleiner Hund, der während der Arbeit kaum bemerkt wird. Somit dürfen Sie kleine Hunde eher mitbringen als sehr große Rassen.

Die Erziehung des Hundes spielt eine Rolle

Auch die Erziehung des Hundes ist für die Genehmigung ausschlaggebend. Als Grundvoraussetzung muss
er sich ruhig verhalten können. Ausserdem sollte er die Einrichtung des Büros nicht angreifen, in dem er beispielsweise Schränke oder Kabel anknabbert. Zudem muss der Hund sehr sauber sein und darf keine unangenehmen Gerüche absondern.

Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt und spricht vonseiten des Chefs nichts gegen die Mitnahme des Hundes, kann er Sie während der Arbeit ins Büro begleiten. Im Grundsatz gilt dies auch für andere Haustiere, wobei aber in der Praxis allenfalls Katzen für die Mitnahme an den Arbeitsplatz infrage kommen.