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Gibt es eine Entlohnung für die Pflege von Angehörigen?

Veröffentlicht am 15.08.2024 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
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In der Schweiz kümmern sich etwa 500.000 Menschen um die Pflege ihrer Angehörigen. Diese leben in ihren eigenen vier Wänden und bekommen die Unterstützung, die sie ihrem Pflegegrad entsprechend benötigen. Pflegende Angehörige sind mit der Aufgabe nicht nur belastet: Die Pflege ist auch mit finanziellen Einbussen verbunden. Doch es ist möglich, von Spitex eine Entlohnung zu bekommen.
Anerkennung von Pflegeleistungen durch den Spitex

Die Pflege von Angehörigen ist eine Aufgabe, die alles verändert. Wenn das Alter eines Menschen oder ein Handicap das eigenständige und selbstbestimmte Leben in den eigenen vier Wänden verhindern, gibt es verschiedene Optionen für die Anforderung von Hilfe.

Nicht immer ist der Platz im Pflegeheim eine Option: Ältere Menschen möchten ihr Zuhause nicht gern verlassen. Ausserdem sind in vielen Regionen Plätze im Pflegeheim rar. Das Leben zu Hause kann mit der entsprechenden Betreuung realisiert werden. Wenn Angehörige die Pflege übernehmen, ist es möglich, durch den Spitex eine Vergütung zu erhalten. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann die Entlohnung in Anspruch nehmen.

Höhe der Entlohnung für pflegende Angehörige

Die Höhe der Entlohnung ist festgelegt: Sie beträgt für jeden pflegenden Angehörigen 37.90 CHF pro Stunde. In diesem Betrag sind private Beiträge für die Sozialversicherung und ein Zuschlag für die Ferienzeit enthalten. Die Anzahl der Stunden, für die dieser Betrag gezahlt wird, ist ebenfalls festgelegt: Sie richtet sich nach dem Aufwand, der für die Pflege des Angehörigen notwendig ist. Der Pflegebedarf wird durch einen Hausbesuch ermittelt. Eine Pflegefachkraft begutachtet den Angehörigen und legt fest, ob der Pflegebedarf leicht, mittel oder besonders aufwendig ist. Danach berechnen sich die Stunden, die vom Spitex für die Pflege entlohnt werden.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Entlohnung

Die Entlohnung kann jeder in Anspruch nehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
  • Sie müssen volljährig sein
  • Bei der zu pflegenden Person handelt es sich um einen Verwandten
  • Die Pflegesituation muss dauerhaft bestehen
Liegen alle Voraussetzungen vor, zahlt die Spitex das Pflegegeld für die Stunden, die dem vorab festgestellten Pflegebedarf entsprechen.

Gibt es Unterstützung durch qualifiziertes Personal?

Pflegende Angehörige können neben der Zahlung der Entlohnung jederzeit Unterstützung durch qualifiziertes Pflegepersonal in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich um eine fachliche Beratung: Aber auch Massnahmen zur Qualifikation und zur Weiterbildung werden angeboten. Pflegefachkräfte unterstützen nach Bedarf und schliessen die Lücke zwischen der Arbeit der Angehörigen und den Aufgaben, die nur ein fachlich qualifiziertes Personal erledigt werden dürfen. So lässt sich auch ein aufwendiger Pflegebedarf in den eigenen vier Wänden realisieren.

Anstellungsvertrag mit der Spitex

Die Zahlung der Entschädigung wird durch einen Anstellungsvertrag mit der Spitex realisiert. So haben Angehörige die Möglichkeit, sich voll auf die Pflege zu konzentrieren, ohne Einbussen beim Lohn, bei der Krankenversicherung oder bei der Rente in Kauf nehmen zu müssen.