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Freelancer in der Schweiz - was muss ich wissen?

Veröffentlicht am 16.03.2023 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
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In der Schweiz gehen rund ein Viertel der Erwerbstätigen hauptberuflich oder im Nebenerwerb einer Tätigkeit als Freelancer nach, die auch als Freiberufler, Freischaffende oder freie Mitarbeiter bezeichnet werden. Was charakteristisch für Freelancer-Tätigkeiten ist, und was Sie als Freelancer wissen sollten - informieren Sie sich hier!
Merkmale einer Tätigkeit als Freelancer

Freelancer sind erwerbstätige Personen, die nicht in einem Angestelltenverhältnis sind und Aufträge für mehrere Unternehmen ausführen. Eine gesetzliche Definition fehlt, doch es gibt Merkmale, die die Tätigkeit als Freelancer charakterisieren.

Auch wenn Ihr Arbeitsplatz als Freelancer während der Dauer eines Auftrags in einem Unternehmen angesiedelt ist, so sind Sie als Freelancer weniger eng in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingegliedert. Das bedeutet auch, dass Sie mehr oder weniger grössere Freiheiten bezüglich der Arbeitsgestaltung als die angestellten Mitarbeiter geniessen.

Aufträge werden meistens als Projekte abgewickelt, sodass Sie entweder in ein Projektteam eingegliedert werden oder das Projekt eigenverantwortlich bearbeiten. Dementsprechend müssen Projekttermine und vereinbarte Deadlines eingehalten werden. So kann es passieren, dass Sie trotz Ihrer Unabhängigkeit vom Unternehmen unter Zeitdruck arbeiten müssen.

Charakteristisch für die Tätigkeit als Freelancer ist, dass für Sie keine festen Arbeitszeiten gelten. So kann es während eines Auftrags passieren, dass Sie "Überstunden" machen müssen und kaum freie Zeit haben. Haben Sie umgekehrt keinen Auftrag, verdienen Sie auch nichts, haben aber Freizeit oder können sich für eigene Projekte engagieren. Diese Wellenbewegung des Auf und Ab ist typisch für die meisten Tätigkeiten als Freelancer.

Steuerliche Behandlung einer Freelancer-Tätigkeit

Als Freelancer arbeiten Sie selbstständig und auf eigenes Risiko, sodass Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge eigenverantwortlich zahlen müssen. Sie sind deshalb verpflichtet, Ihr gesamtes Einkommen, an dessen Höhe sich die Akontobeiträge orientieren, bei einer Sozialversicherungsanstalt anzumelden. Anderes gilt nur, wenn Ihr Jahreseinkommen aus selbstständiger Arbeit als geringfügig eingestuft wird, weil es unter CHF 2´300 liegt.

Werden Sie während eines Auftrags krank, so ist Ihr Auftraggeber nicht verpflichtet, das Entgelt zu leisten. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder auch während eines Urlaubs steht allein Arbeitnehmern zu, nicht jedoch Freelancern. Ihre Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit als Freelancer müssen Sie ausserdem in der Steuererklärung als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit deklarieren.

Sofern Ihr jährlicher Umsatz die Grenze von CHF 100´000 aus mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen übersteigt, sind Sie verpflichtet, sich im Mehrwertsteuerregister registrieren zu lassen und die entsprechende Umsatzsteuer an die Finanzbehörden abzuführen.

Kombination einer abhängigen Beschäftigung mit einer Tätigkeit als Freelancer

Die Ausübung einer freiberuflichen Nebentätigkeit neben einer Tätigkeit im Angestelltenverhältnis kann zu einer Interessenkollision führen. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren und gegebenenfalls eine Genehmigung einholen. Der Arbeitgeber hat nämlich das Recht, die nebenberuflich ausgeübte selbstständige Tätigkeit zu untersagen, wenn sie für ihn als Arbeitgeber ein Reputationsrisiko oder eine Konkurrenzsituation bedeutet. Das ergibt sich aus der arbeitsrechtlichen Treuepflicht eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.

Insoweit ist es durchaus üblich, dass sich in Arbeitsverträgen Bestimmungen finden, die eine Genehmigung der Nebentätigkeit durch den Arbeitgeber zwingend vorschreiben. Im Zusammenhang mit der arbeitsrechtlichen Treuepflicht kann der Arbeitgeber verlangen, dass Arbeitnehmer ausgeruht und motiviert zur Arbeit erscheinen. Eine zeit- und arbeitsintensive nebenberufliche Tätigkeit als Freelancer kann jedoch das genaue Gegenteil bewirken, nämlich dass Sie überarbeitet und übermüdet zur Arbeit kommen, worunter Ihre Arbeitsleistung und deren Qualität leiden können.