Was müssen Arbeitnehmer bei verhinderter Urlaubsrückkehr beachten?
Veröffentlicht am 21.09.2023 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
Es kann jeden treffen: Katastrophen im Urlaubsgebiet wie eine Überschwemmung oder ein Waldbrand verhindern, dass man rechtzeitig aus den Ferien zurückkehrt. Oder Sie werden krank und können nicht nach Hause fahren. Was müssen Sie in einer solchen Ausnahmesituation beachten?
Aktuelle Ferienregelungen für Arbeitnehmer
In der Schweiz sind die Modalitäten bezüglich des Urlaubs von Mitarbeitenden klar geregelt: Vier Wochen Jahresurlaub sind das Minimum, üblicherweise gewähren die Betriebe aber mehr Tage als es der Mindeststandard vorgibt. Je nach Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit ist die Anzahl der Urlaubstage unterschiedlich. Junge Arbeitnehmer (jünger als 20 Jahre alt) erhalten fünf Wochen Jahresurlaub. Wer auf der anderen Seite schon sehr lange in einem Unternehmen tätig ist, bekommt häufig weitere Urlaubstage gewährt. Dabei ist gesetzlich geregelt, dass die Urlaubstage nicht gestückelt in Anspruch genommen werden, sondern zumindest ein Zeitraum von zwei Wochen ohne Unterbrechung als Erholungsurlaub genommen wird. Ein Rückruf aus den Ferien von Seiten des Arbeitgebers sollte nicht die Regel sein, nur in Notfällen ist dies erlaubt. Auch wenn ein Arbeitnehmer es nicht schafft, zum vereinbarten Zeitpunkt wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist die Rechtslage eindeutig.
Die Ursache der Verhinderung ist von Bedeutung
Eine Krankheit oder ein Unfall ist ein Ereignis, das nicht nur ärgerlich ist, sondern auch dem Sinn des Urlaubs widerspricht. Der Jahresurlaub soll nämlich ausdrücklich der Erholung dienen. Wer krank ist oder nach einem Unfall lädiert im Spital liegt, kann sich natürlich nicht erholen. Die vereinbarten freien Tage dienen in diesen Fällen also offensichtlich nicht der Regeneration und müssen nachgeholt werden. Dies gilt allerdings nur bei einer ausdrücklich Ihre Person betreffenden Angelegenheit, etwa einer Krankheit, jedoch nicht bei Naturkatastrophen oder Streiks am Flughafen, die durch eine höhere Gewalt forciert werden. Die Tatsache, dass die Gesundheit und das Wohlergehen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den meisten Betrieben sehr wichtig sind, hat einen einfachen Grund: Nur gesunde Mitarbeitende sind in der Lage, langfristig gute Leistung zu liefern. Wer das Personal dauerhaft überfordert beziehungsweise ignoriert, wie bedeutend ein Erholungsurlaub für die Mitarbeitenden ist, handelt kurzsichtig. Dies ist darüber hinaus auch gesetzlich geregelt: Legen Sie ein Zeugnis vor, in dem von einem Arzt die Ferienunfähigkeit bescheinigt wird, dürfen Sie die verpassten Ferientage nachholen. Wenn allerdings der Reiseanbieter den Rückflug storniert und Sie aus diesem Grund erst zwei Tage später als vereinbart am Arbeitsplatz erscheinen, ist das eine Situation, die Sie zum Beispiel durch Nacharbeit ausgleichen müssen. Eine zeitnahe Absprache mit dem Betrieb ist auf jeden Fall anzuraten. Im Idealfall finden Sie eine Vereinbarung, die beide Seiten zufrieden stellt.
Umsetzung der Regelungen birgt manchmal Konfliktpotenzial
Manchmal entstehen Konflikte durch Unwissenheit, häufig auch durch unklare Absprachen. Am besten, Sie bleiben bei einer unvorhergesehenen Situation wie einer plötzlichen Erkrankung, einem Unfall oder einer Naturkatastrophe im Feriengebiet mit Ihrem Arbeitgeber in Kontakt. Dabei ist es von Vorteil, wenn man seine eigenen Rechte kennt: Wer weiss, dass eine Krankheit in den Ferien nicht "persönliches Pech" ist, sondern dem Regenerationsgedanken der Ferien widerspricht, muss sich bei einem schweren Infekt nicht noch zusätzlich darüber ärgern, dass sein Urlaub "verloren" ist, sondern kann sich schon auf die nächsten verdienten Ferien freuen.